VORAUSSETZUNGEN

Sprachtherapeutische Behandlung

Für die logopädische Therapie benötigen Sie eine Verordnung (Rezept).

Verordnende Ärzte sind Kinderärzte, Phoniater, HNO-Ärzte, Kieferorthopäden, Zahnärzte und Neurologen; aber auch Internisten und Allgemeinmediziner, wenn ihnen Vorbefunde von Fachärzten vorliegen.

Die Zulassung besteht für alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen, sowie Beihilfepatienten und ist in den Heilmittelrichtlinien als Pflichtleistung definiert.

Wir untersuchen, beraten und behandeln Patienten jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckproblemen.

Die Therapien finden in der Regel in der Praxis statt, oder nach ärztlicher Verordnung im häuslichen Umfeld.

Im ganzheitlichen Behandlungskonzept stehen Sie als Mensch im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Angehörige oder Eltern werden intensiv in die Behandlungen einbezogen.

Um Ihnen eine optimale Versorgung garantieren zu können, nehmen wir regelmäßig an fachspezifischen Fort- und Weiterbildungen teil und führen wöchentlich Team- und Einzelfallbesprechungen durch.